Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6.30 Uhr - 18.30 Uhr

Von 11.00 -15.00 ist für Besucher geschlossen, da halten wir Mittagsruhe!

Preise für die Betreuung
mindestens 18 Tage (voller Monat) 14 Euro / pro Tag
mindestens 12 Tage (halber Monat) 16 Euro / pro Tag
weniger als 12 Tage 18 Euro / pro Tag
halbe Tage (max. 5 Stunden) 11 Euro / pro Tag
unregelmäßige Betreuung einzelner Tage kann nicht erfolgen

Aufnahmebedingungen:

1. Der Hund muss unbedingt Menschen und Artgenossen gegenüber verträglich sein
2. Der Hund muss geimpft sein (5-fach und Tollwut )
3. Der Hund muss regelmäßig , mindestens 3 x wöchentlich zur Betreuung kommen
4. Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien jeder Zeit aufgehoben werden

Die Zahlung erfolgt im Voraus und in bar. Bei Nichtinanspruchnahme bereits bezahlter Tage erfolgt eine Erstattung der Kosten nur nach Absprache.

Betreuungszeit ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr - 18.30 Uhr. Die Tiere müssen bis 10 Uhr gebracht werden und können ab 15 Uhr wieder geholt werden. Der Hundehalter ist mit den gegebenen Unterbringungsmöglichkeiten vertraut und einverstanden.

Die Betreuungszeit endet um 18.30 Uhr. Wird ein Tier bis dahin ohne vorherige Absprache nicht abgeholt, wird dem Hundehalter ein zusätzliches Entgelt von 2,50 Euro pro angefangene Viertelstunde berechnet. Ist ein Tier eine Stunde nach dem Ende der Betreuungszeit nicht abgeholt worden, ist der Betreuer berechtigt, das Tier dem Tierschutz zu übergeben bzw. es anderweitig unterzubringen. Die Herausgabe an nicht bekannte Personen erfolgt nur mit einer entsprechenden Vollmacht des Halters.

Wird ein Tier überhaupt nicht wieder abgeholt, wird gegen den Halter Strafanzeige erstattet!

Der Hundehalter ist verpflichtet, bei Vertragsabschluß den Betreuern alle Besonderheiten seines Tieres mitzuteilen. Dies gilt besonders in Bezug auf Verträglichkeit mit Artgenossen, Verhalten gegenüber Menschen sowie Leidenschaften und Abneigungen.

Der Hund muss bei Abgabe einen gültigen Impfpass haben. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist unbedingt empfehlenswert. Der Tierhalter haftet für Schäden die durch Beißereien an anderen Tieren entstehen oder für Verletzungen die durch Toben und Spielen der Hunde entstehen. Die Schuldzuweisung obliegt dem Betreuer. Für Schäden an Einrichtung und Inventar muss der Halter nicht haften!
Die Betreuer haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung der Betreuungspflicht entstehen.

Der Hundekindergarten verpflichtet sich, eine betriebliche Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Im Falle eines Schadens wird Ersatz nur in Höhe der Versicherungsleistung erstattet.

Sollte ein Hund im Laufe der Betreuung Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder beißen, muss er den Kindergarten wieder verlassen.

Bei ansteckenden Krankheiten kann der Hund nicht betreut werden! Dauermedikation bzw. Fütterung kann während der Betreuung durchgeführt werden. Halsband, Leine und Futter sind mitzubringen. Die Unterbringung der Tiere erfolgt in kleinen Gruppen in beheizbaren Zimmern, die wohnungsähnlich mit Sofa, Körbchen etc. ausgestattet sind. Beschäftigung der Hunde erfolgt in zwei großen Spielzimmern im Haus bzw. im ausgedehnten Freigelände mit Spiel- und Sportmöglichkeiten und einem Teich zum Baden.

Während der Betreuungszeit verlassen die Tiere das Gelände nicht. Es stehen 500 m2 Innenräume und 2000 m2 Freifläche zur Verfügung.

© 2009 Hundekindergarten mops-fidél